Corona und Reisen
Corona und Reisen
Liebe Kunden und Reiseinteressenten,
die Folgen der Corona-Pandemie beschäftigen uns nach wie vor. Die Nachrichtenlage ändert sich immer wieder. Mittlerweile allerdings nicht mehr so oft, und in der Regel zum Besseren.
Diese Seite dient zur Information aller Kunden von Outback Africa sowie Reiseinteressenten und wird laufend aktualisiert.
Telefonisch sind wir wie folgt erreichbar:
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 037437 5388-0.
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Stand: 10.02.2023
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für unsere einzelnen Zielländer orientieren sich an der Einschätzung des Robert Koch Instituts (RKI).
Der Stand der Dinge für unsere Zielgebiete
Aktuell gibt es weltweit keine coronabedingten Hochrisikogebiete mehr. Damit entfällt für Reise-Rückkehrende nach Deutschland die Digitale Einreiseanmeldung, für Ungeimpfte ist keine Quarantäne mehr nötig. Die 3G-Regel bei der Rückkehr nach Deutschland wurde im Juni 2022 abgeschafft.
Nachfolgend die Einreisevorschriften für unsere wichtigsten Safari-Länder in Kurzfassung. Ausführliche Informationen versenden wir mit jedem Reiseangebot.
Tansania
Alle bisher geltenden Einreisebeschränkungen für internationale Besucher wurden aufgehoben. Weder ein Impfnachweis noch ein PCR-Test ist erforderlich. Geimpften Besuchern wird dennoch geraten, den Impfnachweis mitzuführen.
Das Visum für Tansania gibt es vor Ort bei der Einreise oder vorab als E-Visum.
Kenia
Vollständig geimpfte Reisende benötigen keinen PCR-Test mehr. Wer nicht oder nicht vollständig geimpft ist, muss bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen. Passagiere unter 12 Jahren sind davon befreit.
Das Visum für Kenia muss vorab online als E-Visum beantragt werden.
Südafrika, Namibia und Botswana
Alle bisher geltenden Einreisebeschränkungen für internationale Besucher wurden aufgehoben. Weder ein Impfnachweis noch ein PCR-Test ist erforderlich.
Ein Visum wird nicht benötigt.
Sambia und Simbabwe
Vollständig geimpfte Reisende benötigen keinen PCR-Test mehr. Wer nicht oder nicht vollständig geimpft ist, muss bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen.
Für Sambia ist kein Visum erforderlich. Das Visum für Simbabwe ist vor Ort erhältlich.
Malawi
Vollständig geimpfte Reisende benötigen keinen PCR-Test mehr. Wer nicht oder nicht vollständig geimpft ist, muss bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen.
Das Visum für Malawi muss vorab online als E-Visum beantragt werden.
Uganda
Vollständig geimpfte Reisende benötigen keinen PCR-Test mehr. Wer nicht oder nicht vollständig geimpft ist, muss bei der Einreise und bei der Ausreise einen negativen PCR-Test vorweisen.
Das Visum für Uganda muss vorab online als E-Visum beantragt werden.
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Vollständig geimpft bedeutet: Sie haben zwei Dosen eines anerkannten Vakzins erhalten. Die vollständige Impfung wird mittels Impfpass und einem digitalen Zertifikat mit QR-Code nachgewiesen. Eine Booster-Impfung ist nicht erforderlich. Der Genesenstatus wird in der Regel nicht anerkannt.
Neue Buchungen - mit Sicherheit und Flexibilität
Das Team von Outback Africa ist für Sie da. Wir sind erreichbar, wir haben kurze Antwortzeiten, wir sind informiert, wir sind vernetzt und auf dem Laufenden. Wie Sie es von einem guten Spezialreiseveranstalter erwarten können.
Unsere Partner vor Ort haben gute Sicherheits- und Hygienekonzepte. Auf unseren Safaris nutzen wir kleine, oft inhabergeführte Hotels, Lodges und Camps. Die Zimmer bzw. Zelte sind ohne Gänge oder Flure direkt von draußen erreichbar. Gegessen wird in der Regel im Außenbereich der Unterkünfte an einzeln stehenden Tischen. Überhaupt halten Sie sich auf Safari fast ausschließlich draußen auf. Auf geführten Reisen begleitet Sie durchgehend derselbe Guide. Die Fahrzeuge bieten viel Platz und werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
Für alle neuen Reisebuchungen gilt:
Sollte die Reise coronabedingt unmöglich werden, steht Ihnen ein kostenloses Stornorecht bis zum Reiseantritt zu, allerdings erst ab vier Wochen vor dem Reisestart. Dieses greift in folgenden Fällen:
- Ihr Heimatland verbietet Reisen in das gebuchte Zielgebiet.
- Das Zielgebiet schließt seine Grenzen oder lässt Reisen in bestimmten Provinzen, durch die die Route führt, nicht zu.
- Es gibt eine mehrtägige Quarantänepflicht bei Einreise in das Zielgebiet.
- Es gibt keine zumutbaren Flugverbindungen mehr.
- Bei Rückkehr ins Heimatland müssen auch Geimpfte und Genesene in eine 14-tägige Quarantäne, die sich nicht verkürzen lässt (auch in diesem Punkt gewähren wir das kostenloses Stornorecht ausdrücklich und obwohl wir laut aktueller Rechtsprechung nicht dazu verpflichtet sind).
Wir gehen davon aus, dass Sie die Reise auch bei fortbestehender oder coronabedingt neu verhängter Reisewarnung antreten, solange die Route wie gebucht durchführbar ist und sich die Reisebedingungen gegenüber dem Buchungszeitpunkt nicht verschlechtern. Sollten Sie sich trotz Durchführbarkeit gegen die gebuchte Reise entscheiden, können Sie sie auf einen späteren Termin umbuchen.
Auch im Falle einer coronabedingten Unmöglichkeit hoffen wir und unsere Partner vor Ort sehr darauf, dass Sie nicht stornieren, sondern die Reise auf später verschieben.
Kein Grund für eine kostenlose Stornierung liegt vor, wenn das Zielland den Nachweis einer Corona-Impfung verlangt - auch dann nicht, wenn die Impfvorschrift erst nach erfolgter Buchung in Kraft tritt.
Die Kosten der erforderlichen Corona-Tests tragen Sie. Wir und unserer Partner unterstützen Sie bei der Organisation von Tests im Zielgebiet.
Wir beraten Sie gern zu den aktuellen spezifischen Erfordernissen des gewählten Reiseziels. Empfehlenswert ist auch die folgende Website, auf der Sie sich jederzeit selbst informieren können (englischsprachig): https://klm.traveldoc.aero/
Sie geben dort Ihre geplante Flugverbindung für Hin- und Rückflug sowie Infos zu Ihrem Reisepass ein und erhalten stets aktuell die Bestimmungen für die Einreise ins Zielland und für die Rückkehr nach Hause.
Reiserücktrittskostenversicherung der HanseMerkur
Was ist, wenn Sie selbst mit dem Coronavirus infiziert werden und deshalb die Reise absagen müssen? Für diesen Fall gibt es die Reiseversicherung der HanseMerkur, die wir generell empfehlen. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen hat die HanseMerkur keine Ausschlussklausel bei Pandemien.
Wir raten Ihnen außerdem dazu, Ihre Reiseversicherung der HanseMerkur um einen Corona-Zusatzschutz zu ergänzen, der weitere Unwägbarkeiten in Zusammenhang mit der Pandemie absichert - sowohl vor Reisebeginn als auch im Zielland, unabhängig von einer Reisewarnung. Dazu beraten wir Sie gern persönlich.