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Corona und Reisen

Corona und Reisen

Liebe Kunden und Reiseinteressenten,

die Folgen der Corona-Pandemie beschäftigen uns zum Glück immer weniger. Die Nachrichtenlage ändert sich nur noch selten, und dann in der Regel zum Besseren.

Diese Seite dient zur Information aller Kunden von Outback Africa sowie Reiseinteressenten und wird laufend aktualisiert.

Telefonisch sind wir wie folgt erreichbar:
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 037437 5388-0.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Nutzen Sie unseren Newsletter, um sich zur Situation vor Ort und bei uns im Büro auf dem Laufenden halten zu lassen. Zur Registrierung
 

Stand: 25.08.2023


Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für unsere einzelnen Zielländer orientieren sich an der Einschätzung des Robert Koch Instituts (RKI).
 

Der Stand der Dinge für unsere Zielgebiete

Nachfolgend die Einreisevorschriften für unsere wichtigsten Safari-Länder in Kurzfassung. Ausführliche Informationen versenden wir mit jedem Reiseangebot. 

Tansania
Alle bisher geltenden Einreisebeschränkungen für internationale Besucher wurden aufgehoben. Weder ein Impfnachweis noch ein PCR-Test ist erforderlich. Geimpften Besuchern wird dennoch geraten, den Impfnachweis mitzuführen.
Das Visum für Tansania gibt es vor Ort bei der Einreise oder vorab als E-Visum.

Kenia
Alle bisher geltenden Einreisebeschränkungen für internationale Besucher wurden aufgehoben. Weder ein Impfnachweis noch ein PCR-Test ist erforderlich. Geimpften Besuchern wird dennoch geraten, den Impfnachweis mitzuführen.
Das Visum für Kenia muss vorab online als E-Visum beantragt werden. 

Südafrika, Namibia, Botswana und Sambia
Alle bisher geltenden Einreisebeschränkungen für internationale Besucher wurden aufgehoben. Weder ein Impfnachweis noch ein PCR-Test ist erforderlich. Geimpften Besuchern wird dennoch geraten, den Impfnachweis mitzuführen.
Ein Visum wird nicht benötigt.

Simbabwe
Alle bisher geltenden Einreisebeschränkungen für internationale Besucher wurden aufgehoben. Weder ein Impfnachweis noch ein PCR-Test ist erforderlich. Geimpften Besuchern wird dennoch geraten, den Impfnachweis mitzuführen.
Das Visum für Simbabwe ist vor Ort erhältlich.

Malawi
Alle bisher geltenden Einreisebeschränkungen für internationale Besucher wurden aufgehoben. Weder ein Impfnachweis noch ein PCR-Test ist erforderlich. Geimpften Besuchern wird dennoch geraten, den Impfnachweis mitzuführen.
Das Visum für Malawi muss vorab online als E-Visum beantragt werden.

Uganda
Alle bisher geltenden coronabedingten Einreisebeschränkungen für internationale Besucher wurden aufgehoben. Weder ein Impfnachweis noch ein PCR-Test ist erforderlich. Die Einreise ist nur mit Gelbfieberimpfung möglich.
Das Visum für Uganda muss vorab online als E-Visum beantragt werden.

 

Neue Buchungen - mit Sicherheit und Flexibilität

Das Team von Outback Africa ist für Sie da. Wir sind erreichbar, wir haben kurze Antwortzeiten, wir sind informiert, wir sind vernetzt und auf dem Laufenden. Wie Sie es von einem guten Spezialreiseveranstalter erwarten können.

Für alle neuen Reisebuchungen gilt:

Sollte die Reise coronabedingt unmöglich werden, steht Ihnen ein kostenloses Stornorecht bis zum Reiseantritt zu, allerdings erst ab vier Wochen vor dem Reisestart. Dieses greift in folgenden Fällen:

  • Ihr Heimatland verbietet Reisen in das gebuchte Zielgebiet.
  • Das Zielgebiet schließt seine Grenzen oder lässt Reisen in bestimmten Provinzen, durch die die Route führt, nicht zu.
  • Es gibt eine mehrtägige Quarantänepflicht bei Einreise in das Zielgebiet.
  • Es gibt keine zumutbaren Flugverbindungen mehr.
  • Bei Rückkehr ins Heimatland müssen auch Geimpfte und Genesene in eine 14-tägige Quarantäne, die sich nicht verkürzen lässt (auch in diesem Punkt gewähren wir das kostenloses Stornorecht ausdrücklich und obwohl wir laut aktueller Rechtsprechung nicht dazu verpflichtet sind).

Wir gehen davon aus, dass Sie die Reise auch bei fortbestehender oder coronabedingt neu verhängter Reisewarnung antreten, solange die Route wie gebucht durchführbar ist und sich die Reisebedingungen gegenüber dem Buchungszeitpunkt nicht verschlechtern. Sollten Sie sich trotz Durchführbarkeit gegen die gebuchte Reise entscheiden, können Sie sie auf einen späteren Termin umbuchen.

Auch im Falle einer coronabedingten Unmöglichkeit hoffen wir und unsere Partner vor Ort sehr darauf, dass Sie nicht stornieren, sondern die Reise auf später verschieben.  

Kein Grund für eine kostenlose Stornierung liegt vor, wenn das Zielland den Nachweis einer Corona-Impfung verlangt - auch dann nicht, wenn die Impfvorschrift erst nach erfolgter Buchung in Kraft tritt.

Die Kosten der erforderlichen Corona-Tests tragen Sie. Wir und unserer Partner unterstützen Sie bei der Organisation von Tests im Zielgebiet.

Wir beraten Sie gern zu den aktuellen spezifischen Erfordernissen des gewählten Reiseziels. Empfehlenswert ist auch die folgende Website, auf der Sie sich jederzeit selbst informieren können (englischsprachig): https://klm.traveldoc.aero/
Sie geben dort Ihre geplante Flugverbindung für Hin- und Rückflug sowie Infos zu Ihrem Reisepass ein und erhalten stets aktuell die Bestimmungen für die Einreise ins Zielland und für die Rückkehr nach Hause.  

Reiserücktrittskostenversicherung der HanseMerkur

Was ist, wenn Sie selbst mit dem Coronavirus infiziert werden und deshalb die Reise absagen müssen? Für diesen Fall gibt es die Reiseversicherung der HanseMerkur, die wir generell empfehlen. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen hat die HanseMerkur keine Ausschlussklausel bei Pandemien.
Wir raten Ihnen außerdem dazu, Ihre Reiseversicherung der HanseMerkur um einen Corona-Zusatzschutz zu ergänzen, der weitere Unwägbarkeiten in Zusammenhang mit der Pandemie absichert - sowohl vor Reisebeginn als auch im Zielland, unabhängig von einer Reisewarnung. Dazu beraten wir Sie gern persönlich.

Picknick in der Serengeti

 

 

 

 

 

 

 

 

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